Termin
online buchen
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Terminbuchung

Die Erreichbarkeit in einer Kinderarztpraxis ist eine große Herausforderung.

Wir möchten es Ihnen so leicht wie möglich machen, Termine schnell und einfach bei uns zu buchen.

Bitte nutzen Sie dafür die Möglichkeit der Online-Terminbuchung!

Ab dem 1.7.25 können Sie Termine online über unsere Homepage buchen.

Dieser Service steht nur für unsere bereits registrierten Patientinnen und Patienten zur Verfügung.

Wenn Sie zum ersten mal einen Termin in unserer Praxis vereinbaren wollen, rufen Sie bitte an.

02151 978830

Bitte beachten Sie die Hinweise, die Ihnen bei der Online-Terminbuchung gegeben werden.

Nur bei Einhaltung der „Spielregeln“ kann ein geregelter Ablauf in der Praxis gewährleistet werden.

Terminbuchung2025-04-26T21:58:48+01:00

Wartezeiten

Wir sind bemüht die Wartezeiten in der Praxis für Sie so kurz wie möglich zu halten.

Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Terminarten in unserem Praxisbetrieb gibt:

Akut-Termine, Gespräche, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Lungensprechstunde etc.

Für die unterschiedlichen Termine nutzen wir unterschiedliche Räumlichkeiten.

Daher variieren auch die Wartezeiten. Nicht immer kommen Sie in der Reihenfolge des Eintreffens auch dran.

Sie können uns helfen, die Wartezeiten zu verkürzen.

Bitte entkleiden Sie die zu untersuchenden Körperstellen Ihres Kindes,

z. B. bei Husten den Oberkörper, bei Schmerzen am Fuß die Schuhe und Socken.

Bitte halten Sie auch die vereinbarte Terminart ein.

Wenn Sie zur Impfung oder Hyposensibilisierung kommen, werden wir versuchen Sie vorzuziehen.

Wenn Sie ein zusätzliches akutes  Anliegen haben, muss dies bei der Anmeldung mitgeteilt werden.

Wenn Sie kein akutes Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin.

In der Akut-Sprechstunde können wir keine allgemeinen Fragen, z. B. zur Entwicklung oder Ernährung besprechen.

Nur so können wir einen reibungslosen Ablauf und nicht zu lange Wartezeiten für Sie gewährleisten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wartezeiten2025-04-15T09:49:02+01:00

Abläufe

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Abläufe2025-04-12T19:49:27+01:00

Schulatteste

Es gibt keine gesetzliche oder medizinische Notwendigkeit für ein Schulattest.

Eltern entschuldigen ihre Kinder für Fehlzeiten in der Schule selber!

Die Vorlage eines ärztlichen Attests ist nicht notwendig!

Ausnahme:
Besteht ein begründeter Verdachtsfall, dass das elterliche Attest nicht der Wahrheit entspricht, kann die Schule eine Attestpflicht für eine Schülerin oder einen Schüler festlegen.

Dies muss schriftlich fixiert werden.

Schulatteste2025-04-12T19:55:23+01:00

Gebühren

Bescheinigungen, Atteste oder Gutachten sind i. d. R. nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Es handelt sich um privatärztliche Leistungen die über die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet werden müssen:

kurze Bescheinigung/ ärztliches Attest: GOP 70 Regelsatz 2,3 =5,36€

ausführliche Bescheinigung/ Duplikat Impfpass oder Vorsorgeheft: GOP 75 Regelsatz 2,3=17,43€

schriftliche gutachterliche Äußerung: GOP 80 Regelsatz 2,3= 40,22€

schriftliche gutachterliche Äußerung mit sehr hohem Aufwand: GOP 85 Regelsatz 2,3= 67,03€

Gebühren2025-04-26T22:32:04+01:00
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