Es gibt keine gesetzliche oder medizinische Notwendigkeit für ein Schulattest.

Eltern entschuldigen ihre Kinder für Fehlzeiten in der Schule selber! Die Vorlage eines ärztlichen Attests ist nicht notwendig! Dies gilt für alle Krefelder Schulen und wird einheitlich von allen Kinderärztinnen und Kinderärzten in Krefeld so gehandhabt. 

Ausnahme:

Besteht ein begründeter Verdachtsfall, dass das elterliche Attest nicht der Wahrheit entspricht, kann die Schule eine Attestpflicht für eine Schülerin oder einen Schüler festlegen. Dies muss schriftlich fixiert werden.