Bescheinigungen, Atteste oder Gutachten sind i. d. R. nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Es handelt sich um privatärztliche Leistungen die über die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet werden müssen:

kurze Bescheinigung/ ärztliches Attest: GOP 70 Regelsatz 2,3 =5,36€

ausführliche Bescheinigung/ Duplikat Impfpass oder Vorsorgeheft: GOP 75 Regelsatz 2,3=17,43€

schriftliche gutachterliche Äußerung: GOP 80 Regelsatz 2,3= 40,22€

schriftliche gutachterliche Äußerung mit sehr hohem Aufwand: GOP 85 Regelsatz 2,3= 67,03€