Impfung gegen Meningokokken vom Typ B – Bexsero®

Soll ich mein Kind gegen Meningokokken B impfen lassen?

Unsere Empfehlung lautet: Ja!

Meningokokken sind zum Glück selten, aber sie gehören zu den Bakterien, die sehr schwere Krankheitsbilder auslösen können. Die Stiko empfiehlt diese Impfung seit Januar 2024 für alle Kinder bis zum 5. Geburtstag.

Wann sollte ich mein Kind gegen die Meningokokken B impfen lassen?

Die Impfung ist ab dem Alter von 2 Monaten möglich und auch so früh schon sinnvoll, weil Meningokokkenerkrankungen auch sehr kleine Kinder in den ersten beiden Lebensjahren betreffen. Beginnt man mit den Impfungen vor dem 2. Geburtstag sind 3 Impfungen vorgesehen, beginnt man erst nach dem 2. Geburtstag sind es 2 Impfungen.

Werden die Kosten für die Meningokokken B-Impfungen übernommen?

Ja!

Seit Juni 2025 steht uns der Impfstoff „Bexsero“ als Sprechstundenbedarf in der Praxis zur Verfügung. Der Impfstoff muss also nicht mehr rezeptiert und selbst besorgt werden. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Krankenkasse, d. h. wir müssen keine Privatrechnungen mehr stellen und Sie müssen nicht mehr in Vorleistung gehen.

Impfung gegen Meningokokken vom Typ B – Bexsero®2025-07-03T17:40:53+01:00

Ergotherapie

Sie haben von uns eine Verordnung für Ergotherapie bekommen?

Dann finden Sie hier einige Praxen mit Adressen und Kontaktdaten:

Die o. g. Praxen wurden über eine Suchmaschine im Internet gefunden. Die Liste soll Ihnen eine Übersicht verschaffen, es handelt sich nicht um Empfehlungen. Natürlich können Sie sich auch in die Behandlung jeder anderen Ergotherapie-Praxis begeben. Sollte eine Praxis noch in die Liste aufgenommen werden wollen, wenden Sie sich gerne per Mail an uns.

Ergotherapie2025-05-18T19:38:02+01:00

Logopädie

Sie haben von uns eine Verordnung für Logopädie bekommen?

Dann finden Sie hier einige Praxen mit Adressen und Kontaktdaten:

Die o. g. Praxen wurden über eine Suchmaschine im Internet gefunden. Die Liste soll Ihnen eine Übersicht verschaffen, es handelt sich nicht um Empfehlungen. Natürlich können Sie sich auch in die Behandlung jeder anderen Logopädie-Praxis begeben. Sollte eine Praxis noch in die Liste aufgenommen werden wollen, wenden Sie sich gerne per Mail an uns.

Logopädie2025-05-18T19:39:23+01:00

Ernährungsberatung

Sie würden sich gerne in Sachen Ernährung ausführlicher beraten lassen?

Sie haben Fragen zu speziellen Ernährungssituationen (z. B. Zöliakie, Nahrungsmittelallergien oder -unverträglichkeiten)? Ihr Kind leidet an Adipositas? Sie suchen eine Nachsorge nach einer REHA Maßnahme? Wir arbeiten sehr gerne mit der Diätassistentin Regina Krause zusammen:

Sie haben ein Kind mit spezieller Ernährungssituation?

Ihr Kind wird über eine Sonde ernährt? Es gibt schwerwiegende Fütterschwierigkeiten? Die SOKO Sprechstunde des SPZ Krefeld besteht aus einem interdisziplinären Team und hilft Ihnen weiter:

Ernährungsberatung2025-05-18T19:41:52+01:00

Kinder-Spezial-Ambulanzen

Ihr Kind benötigt einen Termin in einer Spezialambulanz?

Hier finden Sie eine Zusammenstellung der Spezialambulanzen für Kinder am Helios Klinikum Krefeld mit Kontaktdaten:

Diese Übersicht soll Ihnen die Terminvereinbarung erleichtern. Natürlich können Sie Ihr Kind auch in jeder anderen Spezialambulanz vorstellen bzw. anbinden lassen.

Kinder-Spezial-Ambulanzen2025-05-18T19:44:12+01:00

Terminbuchung

Die Erreichbarkeit in einer Kinderarztpraxis ist eine große Herausforderung. Wir möchten es Ihnen so leicht wie möglich machen, Termine schnell und einfach bei uns zu buchen.

Bitte nutzen Sie dafür die Möglichkeit der Online-Terminbuchung!

Ab dem 1.7.25 können Sie Termine online nur noch über unsere Homepage buchen (und nicht mehr über Doctolib). Dieser Service steht nur für unsere bereits registrierten Patientinnen und Patienten zur Verfügung. Wenn Sie zum ersten mal einen Termin in unserer Praxis vereinbaren wollen, rufen Sie bitte an.

02151 978830

Bitte beachten Sie die Hinweise, die Ihnen bei der Online-Terminbuchung gegeben werden. Nur bei Einhaltung der „Spielregeln“ kann ein geregelter Ablauf in der Praxis gewährleistet werden.

Terminbuchung2025-05-18T19:25:33+01:00

Wartezeiten

Wir sind bemüht die Wartezeiten in der Praxis für Sie so kurz wie möglich zu halten.

Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Terminarten in unserem Praxisbetrieb gibt: Akut-Termine, Gespräche, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Lungensprechstunde etc.

Für die unterschiedlichen Termine nutzen wir unterschiedliche Räumlichkeiten. Daher variieren auch die Wartezeiten. Nicht immer kommen Sie in der Reihenfolge des Eintreffens auch dran.

Sie können uns helfen, die Wartezeiten zu verkürzen.

Bitte entkleiden Sie die zu untersuchenden Körperstellen Ihres Kindes, z. B. bei Husten den Oberkörper, bei Schmerzen am Fuß die Schuhe und Socken.

Bitte halten Sie auch die vereinbarte Terminart ein.

Wenn Sie zur Impfung oder Hyposensibilisierung kommen, werden wir versuchen Sie vorzuziehen. Wenn Sie ein zusätzliches akutes  Anliegen haben, muss dies bei der Anmeldung mitgeteilt werden.

Wenn Sie kein akutes Anliegen haben, vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin. In der Akut-Sprechstunde können wir keine allgemeinen Fragen, z. B. zur Entwicklung oder Ernährung besprechen. Nur so können wir einen reibungslosen Ablauf und nicht zu lange Wartezeiten für Sie gewährleisten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wartezeiten2025-05-18T19:28:06+01:00

Schulatteste

Es gibt keine gesetzliche oder medizinische Notwendigkeit für ein Schulattest.

Eltern entschuldigen ihre Kinder für Fehlzeiten in der Schule selber! Die Vorlage eines ärztlichen Attests ist nicht notwendig! Dies gilt für alle Krefelder Schulen und wird einheitlich von allen Kinderärztinnen und Kinderärzten in Krefeld so gehandhabt. 

Ausnahme:

Besteht ein begründeter Verdachtsfall, dass das elterliche Attest nicht der Wahrheit entspricht, kann die Schule eine Attestpflicht für eine Schülerin oder einen Schüler festlegen. Dies muss schriftlich fixiert werden.

Schulatteste2025-05-18T19:33:42+01:00

Gebühren

Bescheinigungen, Atteste oder Gutachten sind i. d. R. nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Es handelt sich um privatärztliche Leistungen die über die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet werden müssen:

kurze Bescheinigung/ ärztliches Attest: GOP 70 Regelsatz 2,3 =5,36€

ausführliche Bescheinigung/ Duplikat Impfpass oder Vorsorgeheft: GOP 75 Regelsatz 2,3=17,43€

schriftliche gutachterliche Äußerung: GOP 80 Regelsatz 2,3= 40,22€

schriftliche gutachterliche Äußerung mit sehr hohem Aufwand: GOP 85 Regelsatz 2,3= 67,03€

Gebühren2025-05-18T19:35:07+01:00

Läuse

Ein Läusebefall kann jeden treffen.

Insbesondere in Kindergärten und Schulen sind Läuse sehr verbreitet. Aktuell wird nur die Therapie mit Nyda® Läusespray von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sie benötigen für die Therapie zusätzlich einen geeigneten Läusekamm, den Sie auch in der Apotheke bekommen.

In dieser mehrsprachigen Broschüre finden Sie Hinweise zur Anwendung und sonstige wichtige Hinweise:

NYDA Läusespray – Infos in 5 Sprachen

Läuse2025-05-18T19:16:52+01:00
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