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Schulatteste

Es gibt keine gesetzliche oder medizinische Notwendigkeit für ein Schulattest.

Eltern entschuldigen ihre Kinder für Fehlzeiten in der Schule selber!

Die Vorlage eines ärztlichen Attests ist nicht notwendig!

Ausnahme:
Besteht ein begründeter Verdachtsfall, dass das elterliche Attest nicht der Wahrheit entspricht, kann die Schule eine Attestpflicht für eine Schülerin oder einen Schüler festlegen.

Dies muss schriftlich fixiert werden.

Schulatteste2025-04-12T19:55:23+01:00

Rezepte für Inhalativa bei Asthma bronchiale

Aus gutem Grunde setzen wir in der Kinderheilkunde oft Medikamente „off label“ ein. Das bedeutet, dass wir Medikamente verschreiben, die eigentlich für die Altersgruppe gar nicht zugelassen sind. Diese Medikamente sind dann entweder alternativlos oder die verfügbaren zugelassenen Alternativen sind nachteilig, z. B. durch ein schlechteres Nebenwirkungsprofil.

Dies trifft z. B. auf Inhalativa in der Behandlung des Asthma bronchiale zu.

Leider haben die gesetzlichen Krankenkassen nun entschieden, gegen diese „off label“ Verordnungen vorzugehen und drohen mit Regressen. Wir sehen uns daher gezwungen Medikamente außerhalb der Zulassung nur noch als Privatrezepte zu verordnen.

Wenn Sie von dieser Regelung betroffen sind, werden wir das in der Praxis mit Ihnen persönlich besprechen.

In der Praxis bekommen Sie neben dem Privatrezept einen „Antrag auf Genehmigung der Kostenübernahme“ für das entsprechende Medikament von uns ausgehändigt.

Wir empfehlen dann folgendes Vorgehen:

Reichen Sie die Rechnung, den Antrag und das Positionspapier des Berufsverbands (s. u. zum Download) bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Wir hoffen, dass Sie auf diesem Wege die Kosten erstattet bekommen und im besten Falle eine Zusage für die Kostenübernahme für zukünftige Rezepte schriftlich erhalten. Wenn wir die Genehmigung der Kostenübernahme vorliegen haben, können wir wieder Kassenrezepte ausstellen.

Rezepte für Inhalativa bei Asthma bronchiale2025-04-09T18:50:36+01:00

RSV Prophylaxe

Soll ich die RSV-Prophylaxe für mein Baby durchführen lassen?

Unsere Empfehlung lautet: Ja!

RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus) befällt die Atemwege und löst meist Erkältungssymptome aus. Insbesondere bei Säuglingen kann es aber zu schweren Verläufen mit einer Entzündung der kleinsten Atemwege kommen (Bronchiolitis).

Wie läuft die RSV Prophylaxe ab?

Die RSV Prophylaxe wird als Injektion in den Oberschenkel vorgenommen, ähnlich wie bei einer Impfung. Der Wirkstoff nennt sich Nirsevimab (Beyfortus®).

Wann wird die Prophylaxe vorgenommen?

Ist Ihr Kind in den Wintermonaten geboren (Oktober bis März) sollte die Prophylaxe möglichst schnell nach der Geburt erfolgen, d. h. im besten Falle bereits in der Geburtsklinik, alternativ beim ersten Kontakt in unserer Praxis.

Ist Ihr Kind in den übrigen Monaten geboren (April bis September) sollte die Prophylaxe in den Monaten September bis November vollzogen werden.

RSV Prophylaxe2025-04-12T16:59:43+01:00

Impfung gegen Meningokokken vom Typ B – Bexsero®

Soll ich mein Kind gegen Meningokokken B impfen lassen?

Unsere Empfehlung lautet: Ja!

Meningokokken sind zum Glück selten, aber sie gehören zu den Bakterien, die sehr schwere Krankheitsbilder auslösen können. Die Stiko empfiehlt diese Impfung seit Januar 2024 für alle Kinder bis zum 5. Geburtstag.

Wann sollte ich mein Kind gegen die Meningokokken B impfen lassen?

Die Impfung ist ab dem Alter von 2 Monaten möglich und auch so früh schon sinnvoll, weil Meningokokkenerkrankungen auch sehr kleine Kinder in den ersten beiden Lebensjahren betreffen. Beginnt man mit den Impfungen vor dem 2. Geburtstag sind 3 Impfungen vorgesehen, beginnt man erst nach dem 2. Geburtstag sind es 2 Impfungen.

Werden die Kosten für die Meningokokken B-Impfungen übernommen?

Ja, vollständig!

Leider gibt es aber noch keine Einigung zwischen der Ärzteschaft und den Krankenkassen über die Vergütung der Impfung. Daher müssen wir Kinderärztinnen und Kinderärzte zur Zeit noch Privatrezepte über den Impfstoff ausstellen und Ihnen eine private Rechnung über die Impfleistung zukommen lassen. Sie müssen in Vorleistung gehen und mit dem Privatrezept den Impfstoff selber kaufen und zum Impftermin mitbringen.

Sie reichen dann schließlich die Rechnung der Apotheke und die Rechnung von uns bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse wird Ihnen den vollständigen Betrag erstatten.

Impfung gegen Meningokokken vom Typ B – Bexsero®2025-03-31T10:21:04+01:00
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