Schulatteste
Es gibt keine gesetzliche oder medizinische Notwendigkeit für ein Schulattest.
Eltern entschuldigen ihre Kinder für Fehlzeiten in der Schule selber!
Die Vorlage eines ärztlichen Attests ist nicht notwendig!
Ausnahme:
Besteht ein begründeter Verdachtsfall, dass das elterliche Attest nicht der Wahrheit entspricht, kann die Schule eine Attestpflicht für eine Schülerin oder einen Schüler festlegen.
Dies muss schriftlich fixiert werden.