Aus gutem Grunde setzen wir in der Kinderheilkunde oft Medikamente „off label“ ein. Das bedeutet, dass wir Medikamente verschreiben, die eigentlich für die Altersgruppe gar nicht zugelassen sind. Diese Medikamente sind dann entweder alternativlos oder die verfügbaren zugelassenen Alternativen sind nachteilig, z. B. durch ein schlechteres Nebenwirkungsprofil.

Dies trifft z. B. auf Inhalativa in der Behandlung des Asthma bronchiale zu.

Leider haben die gesetzlichen Krankenkassen nun entschieden, gegen diese „off label“ Verordnungen vorzugehen und drohen mit Regressen. Wir sehen uns daher gezwungen Medikamente außerhalb der Zulassung nur noch als Privatrezepte zu verordnen.

Wenn Sie von dieser Regelung betroffen sind, werden wir das in der Praxis mit Ihnen persönlich besprechen.

In der Praxis bekommen Sie neben dem Privatrezept einen „Antrag auf Genehmigung der Kostenübernahme“ für das entsprechende Medikament von uns ausgehändigt.

Wir empfehlen dann folgendes Vorgehen:

Reichen Sie die Rechnung, den Antrag und das Positionspapier des Berufsverbands (s. u. zum Download) bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Wir hoffen, dass Sie auf diesem Wege die Kosten erstattet bekommen und im besten Falle eine Zusage für die Kostenübernahme für zukünftige Rezepte schriftlich erhalten. Wenn wir die Genehmigung der Kostenübernahme vorliegen haben, können wir wieder Kassenrezepte ausstellen.